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11.01.23 –
GR 07.12.2022, Stellungnahme zu Top Ö 14 und 15, Flächennutzungsplan 9. Änderung und vorhabenbezogener B-Plan Rabailen - 2. Änderung
Sabine Bur am Orde-Käß
Die Firma Feess beabsichtigt ihre Anlage für die Aufbereitung von Bauschutt im Rabailen großflächig zu erweitern und CO2-neutral umzugestalten, indem Freiflächen- und Dachflächen-Photovoltaik-Anlagen eingesetzt werden sollen. Dieses Ansinnen besteht schon seit längerer Zeit und wird nun durch die vorgelegte Planung konkretisiert. Grundsätzlich finden wir die Technologie zur Aufbereitung von Baustoffen richtig gut und fühlen uns darin auch durch diverse Preise, die die Firma schon erhalten hat, bestätigt. Darunter ist auch der deutsche Umweltpreis. Auch die Stadt Kirchheim schreibt seit geraumer Zeit öffentliche Bauprojekte mit Recycling-Beton aus, was auf einen Antrag von Grünen und Freien Wählern zurückgeht.
Richtig sinnvoll ist diese Technologie dann, wenn sie dezentral dort eingesetzt wird, wo Abbruchmaterial anfällt oder Recycling-Beton eingesetzt wird. Deshalb denken wir, dass die Größe einer Anlage durch ihr Einzugsgebiet limitiert ist. Nur kurze Transportwege bringen wirklich eine CO2-Einsparung. Das muss bei diesem Vorhaben auf jeden Fall kritisch hinterfragt werden.
Gleichzeitig müssen wir auch kritisch hinterfragen, warum dieser Vergrößerungswunsch jetzt, 5 Monate nach der Auslegung des überarbeiteten Vorentwurfs zum FNP 2035 kommt, und nicht damals schon vorgelegt werden konnte. Nun wird eine Änderung des bestehenden FNP 2020 beantragt, ohne den Steckbrief der beantragten Sonderfläche erneut dazuzulegen. Die darin geäußerten Bedenken sind aber dieselben geblieben. Deshalb habe ich mir die Mühe gemacht, den Steckbrief aus dem regulären FNP 2035-Verfahren rauszusuchen und möchte hier nochmal ein paar Punkte aufrufen:
Warum zähle ich das alles hier auf? Weil wir in der Abwägung zwischen dem Nutzen des Vorhabens und den Konflikten diese Informationen brauchen.
Auf jeden Fall müssen die 6 zusätzlichen ha Fläche im neuen FNP eingepreist werden, womit wir dann die Fläche aus dem Gewerbeflächenentwicklungskonzept überschreiten. Im FNP 2035-Verfahren hätten wir an dieser Stelle überlegen müssen, ob wir dafür eine andere Fläche herausnehmen.
Wie wird die Verwaltung mit dieser Diskrepanz im weiteren aktuellen FNP-Verfahren umgehen? Wir erbitten hierzu eine Stellungnahme.
Was mich etwas beruhigt, ist die Tatsache, dass im städtebaulichen Vertrag in der Vorbemerkung steht:
… müssen Konflikte mit dem Regionalplan und der Landschaftsschutzgebietsverordnung auf Ebene des aktuell laufenden Verfahrens zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans abgearbeitet und gelöst werden.
Wenn alle Stellungnahmen, sowohl zum FNP als auch zum Bebauungsplan vorliegen, haben wir die nötigen Informationen, um die Interessen eines örtlich ansässigen Recyclingunternehmens zur Errichtung seines „Leuchturmprojekts“ und die Interessen von Natur- und Landschaftsschutz abzuwägen. Deshalb unterstützen wir mehrheitlich den Antrag nun ins Verfahren zu gehen, dessen Ausgang noch offen ist.
Eines möchte ich aber noch sagen:
Wenn es tatsächlich zur Erweiterung der Anlage kommt, müssen alle ökologischen Ausgleichsmaßnahmen und alle geplanten Photovoltaikanlagen zeitnah umgesetzt und kontrolliert werden.
Antrag:
Gleichzeitig beantragen wir, dass alle bisher geforderten Ausgleichsmaßnahmen und Festlegungen aus früheren Verfahren und aus alten Bebauungsplänen sowie deren Umsetzung für den Gemeinderat aufgearbeitet werden. Noch vorhandene Defizite müssen bereits vor der Erweiterung durch die Firma Feess beseitigt werden. Ich denke hierbei z.B. an eine Fassadenbegrünung des Gebäudes entlang der B 294 und die Erstellung eines naturnahen Teichs. Eine Kontrolle durch die Stadt muss direkt erfolgen.
Anmerkung: Der Antrag ging einstimmig durch! Wir werden das genau verfolgen.
Sabine Bur am Orde-Käß
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