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15.10.20 –
Klimaziel 2030: Mindestens 42% Treibhausgasminderung
Ein zentraler Baustein ist die Festlegung des Klimaschutzziels für das Jahr 2030 von mindestens 42 % Treibhausgasminderung gegenüber 1990. Das ist ein wichtiges Zwischenziel auf dem Weg zur weitgehenden Klimaneutralität Baden-Württembergs im Jahr 2050. Bei einer drohenden Verfehlung der Klimaschutzziele wird ein Mechanismus ausgelöst, mit dem anhand von neuen Maßnahmenvorschlägen das Ziel wieder erreichbar wird.
PV-Pflicht beim Neubau von Nichtwohngebäuden und Parkplätzen
Ab dem 01.01.2022 gilt in Baden-Württemberg eine PV-Pflicht beim Neubau von Nichtwohngebäuden. Damit sind wir bundesweit das erste Bundesland, in dem eine PV-Anlange verpflichtend beim Neubau installiert werden muss. Nichtwohngebäude sind alle gewerblich genutzten Gebäude, öffentliche Bauten, Discounter und Lebensmittelmärkte, Logistiker und große Parkplätze. Für uns ist das der Einstieg - in der nächsten Wahlperiode wollen wir die PV-Pflicht erweitern.
Kommunale Wärmeplanung Ebenfalls neu im Klimaschutzgesetz:
Baden-Württemberg wird als erstes Bundesland eine verpflichtende kommunale Wärmeplanung für alle Stadtkreise und große Kreisstädte einführen. Die 103 größten Kommunen werden verpflichtet, dafür übernimmt das Land 100 % der Kosten. Für die übrigen Gemeinden bleibt das Instrument eine freiwillige Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge. Dafür stehen Förderprogramme des Landes zur Verfügung. Wärmeplanung ist die Voraussetzung für die Umstellung von Wärmeproduktion über fossile Rohstoffe hin zu Wärme aus Erneuerbaren Energien, aus industrieller Abwärme und Umweltwärme. Da ein großer Teil der Fernwärme in Baden-Württemberg aus Kohlekraftwerken stammt, ist dies auch ein notwendiger Schritt für den Kohleausstieg.
Etwas füge ich noch hinzu, weil ich immer wieder darauf angesprochen werde: Neben dem „Klimaschutz-Plus“-Programm für die Verbesserung der Energieeffizienz kommunaler Gebäude gibt es auch eine Neuauflage des erfolgreichen PV-Speicher-Förderprogramms für den Ausbau der Photovoltaik, mit ähnlichen Konditionen wie in der ersten Förderrunde.
Verfasser: Andreas Schwarz MdL
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